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Logopädie WortWeltWeiss

Rezept & Kosten

Logopädie auf Rezept: Kosten und Verordnung

Was ist eine Heilmittelverordnung für Logopädie?

Die Heilmittelverordnung ist ein ärztliches Rezept für therapeutische Behandlungen wie Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie. Wenn ein Arzt eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung diagnostiziert, kann er eine Verordnung für Logopädie ausstellen.

Mit diesem Rezept können Patienten eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, solange die Verordnung korrekt ausgefüllt ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Wer kann eine Verordnung für Logopädie ausstellen?

Die Heilmittelverordnung für Logopädie kann von verschiedenen Fachärzten ausgestellt werden, darunter:

  • Hausärzte
  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Neurologen
  • Zahnärzte oder Kieferorthopäden (z. B. bei myofunktionellen Störungen)

 

Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Verordnung notwendig ist, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder kontaktieren Sie uns direkt – wir beraten Sie gerne!

Was kostet eine logopädische Behandlung?

Die Kosten für Logopädie werden in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dabei gibt es Unterschiede je nach Alter des Patienten:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Die Logopädie ist komplett kostenfrei, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Erwachsene (ab 18 Jahren): Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung.
  • Befreiung von der Zuzahlung: Menschen mit einer Zuzahlungsbefreiung (z. B. chronisch Kranke oder Geringverdiener) tragen keine Kosten.

Logopädie als Selbstzahler oder Privatpatient?

  • Privatversicherte: Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Logopädie erstattet wird.
  • Selbstzahler: Wenn Sie keine ärztliche Verordnung haben, können Sie Beratung und Prävention privat zahlen. Die Kosten variieren je nach Dauer und Art der Behandlung.

Wichtig: Gültigkeit der Heilmittelverordnung

Bitte fordern Sie Ihre Verordnung erst an, nachdem Sie einen Termin bei uns erhalten haben! Eine logopädische Heilmittelverordnung ist nur 28 Tage gültig. Wird die Therapie in diesem Zeitraum nicht begonnen, verfällt das Rezept und muss erneut vom Arzt ausgestellt werden.

So vereinbaren Sie einen Termin bei uns

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung.
  2. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
  3. Lassen Sie sich eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen.

Haben Sie noch Fragen zur Logopädie oder zur Kostenübernahme? Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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