An der Lunette 8 | Germersheim
Logopädie WortWeltWeiss

Häufige Fragen

Fragen rund um die logopädische Behandlung

Klicken Sie einfach auf die Überschriften, um die Antworten auf die Fragen zu sehen.

So geht es weiter, wenn Sie eine Empfehlung für Logopädie erhalten haben:

Bitte melden Sie sich zunächst telefonisch bei uns an. Wir setzen Sie bzw. Ihr Kind dann auf unsere Warteliste. Sobald ein Therapieplatz frei wird, vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch.

Erst nach dieser Terminvereinbarung fordern Sie bitte die Verordnung für die logopädische Behandlung bei Ihrem Kinderarzt an.

Hintergrund: Die Verordnung ist nur 28 Tage gültig. Aufgrund von Wartezeiten bis zum Therapiebeginn kann es sonst passieren, dass die Verordnung abläuft und erneut ausgestellt werden muss.

Der Ablauf der logopädischen Behandlung wird individuell an die Bedürfnisse des Kindes (oder der erwachsenen Patienten) angepasst – dennoch gibt es einige grundsätzliche Elemente:

  • Dauer der Therapieeinheit:
    In der Regel dauert eine logopädische Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten – je nach ärztlicher Verordnung und Alter des Kindes. Die genaue Dauer wird vorab mit Ihnen besprochen.
  • Frequenz:
    Üblicherweise findet die Therapie ein- bis zweimal pro Woche statt. Auch dies richtet sich nach dem Störungsbild und der ärztlichen Empfehlung.
  • Begleitpersonen:
    Gerade zu Beginn ist es oft hilfreich, wenn ein Elternteil oder eine vertraute Bezugsperson mit in den Raum kommt – vor allem bei kleinen Kindern. Ob eine Begleitperson dauerhaft dabei bleibt oder später außerhalb des Therapieraums wartet, wird individuell entschieden.
  • Elterngespräch & Austausch:
    Regelmäßige Rückmeldungen an die Eltern und Angehörigen sind uns sehr wichtig. Wir besprechen den Therapieverlauf, zeigen Übungen für zu Hause und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf vereinbaren wir separate Gesprächstermine.

Unser Ziel ist eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit – damit sich Ihr Kind (oder Sie selbst) bei uns gut aufgehoben fühlt.

Zuzahlung zur logopädischen Behandlung – Was sollte ich wissen?

Die sogenannte Heilmittelverordnung (Rezept) dient dazu, dass Ärzte medizinisch notwendige Maßnahmen wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Frühförderung verordnen können. Je nach Diagnose entscheidet der behandelnde Arzt, welches Heilmittel angezeigt ist.

Sobald eine solche Verordnung ausgestellt wurde, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten, sofern die Verordnung korrekt und vollständig ausgefüllt ist.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Behandlung kostenfrei – sie müssen keine Zuzahlung leisten.

Für gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr gilt eine gesetzlich festgelegte Zuzahlungspflicht. Diese beträgt:

  • 10€ pro Verordnung
  • + 10% der Behandlungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei chronischer Erkrankung oder geringem Einkommen) ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?

Die Dauer einer logopädischen Therapie ist ganz individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von der Schwere des Störungsbildes und der Mitarbeit des Kindes (bzw. des Patienten). Regelmäßiges Üben der Therapieinhalte führt zu einem schnelleren Therapieerfolg.

Manche Schwierigkeiten lassen sich schon nach wenigen Verordnungen deutlich verbessern, andere benötigen eine längere Begleitung über mehrere Monate hinweg.

Wir besprechen den möglichen Verlauf gern im persönlichen Gespräch und passen die Therapie stets an den individuellen Bedarf an.

Wie kann ich die Sprachentwicklung meines Kindes im Alltag fördern?

Sie als Eltern haben einen großen Einfluss auf die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes – und das ganz nebenbei im Alltag! Hier ein paar einfache, aber wirkungsvolle Tipps:

  • Sprechen Sie viel mit Ihrem Kind – begleiten Sie Handlungen sprachlich („Jetzt ziehe ich dir die Jacke an“), erzählen Sie, was gerade passiert, und regen Sie Ihr Kind zum Mitsprechen an.
  • Seien Sie ein Sprach-Vorbild: Sprechen Sie deutlich, in ganzen Sätzen und mit abwechslungsreichem Wortschatz.
  • Geben Sie korrektives Feedback: Wiederholen Sie das, was Ihr Kind sagt, in der richtigen Form – ohne zu korrigieren, sondern ganz natürlich.
    Beispiel: Kind: „Auto gefahrt.“ – Sie: „Ja, du bist heute Auto gefahren.“
  • Lesen Sie regelmäßig vor – Bilderbücher, Geschichten oder auch Sachbücher fördern Wortschatz, Grammatik und Sprachverständnis.
  • Beziehen Sie Ihr Kind aktiv mit ein – beim Kochen, Aufräumen, Einkaufen oder Basteln: Sprechen Sie darüber, was getan wird, stellen Sie Fragen und lassen Sie Ihr Kind erzählen oder Entscheidungen treffen.

Wichtig ist: Sprachförderung soll Spaß machen! Je entspannter und spielerischer Sie Sprache in den Alltag integrieren, desto nachhaltiger ist der Effekt.

Warum wird in der Therapie „nur“ mit meinem Kind gespielt?

Diese Frage hören wir öfter – und sie ist absolut verständlich. Auf den ersten Blick sieht es oft nach einfachem Spielen aus. Doch tatsächlich ist das Spiel das wichtigste „Werkzeug“ in der logopädischen Arbeit mit Kindern.

Denn: Kinder lernen am besten spielerisch!

Im Spiel sind Kinder aufmerksam, motiviert und emotional beteiligt – die perfekte Voraussetzung, um neue sprachliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu festigen. Es entstehen ganz natürlich Gesprächsanlässe, Wiederholungen und Sprachsituationen – und genau diese nutzen wir gezielt aus: Wir üben Wörter, Satzmuster, Laute oder sprachliches Handeln in Alltagssituationen – ohne Druck und mit viel Freude.

Jedes Spiel, das in der Therapie eingesetzt wird, hat einen therapeutischen Hintergrund und verfolgt ein konkretes sprachliches Ziel – auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht.

Hinter jedem Spiel steckt ein konkretes sprachliches Ziel. Was nach Spielzeit aussieht, ist in Wahrheit gezielte Therapie mit Spaßfaktor.

Werden Hausbesuche angeboten?

Ja, wir bieten auch Hausbesuche an – sofern diese vom Arzt auf der Verordnung als medizinisch notwendig vermerkt wurden.

Hausbesuche sind zum Beispiel umsetzbar, wenn es dem Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Praxis selbstständig aufzusuchen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Durchführung oder Organisation von Hausbesuchen haben – wir beraten Sie individuell.

Muss ich zu Hause üben?

Ja – regelmäßiges Üben zu Hause ist ein wichtiger Bestandteil der logopädischen Therapie.

Was in der Therapie erarbeitet wird, kann sich nur dann richtig festigen, wenn es auch im Alltag wiederholt und angewendet wird. Das bedeutet nicht, stundenlang zu üben – oft reichen kurze, gezielte Einheiten, die wir gemeinsam abstimmen.

Wir geben Ihnen dazu einfache Übungen, Tipps und Ideen mit an die Hand – ganz individuell angepasst an den aktuellen Therapieschwerpunkt.

Gerade bei Kindern ist es wichtig, spielerisch und mit Freude zu üben. Auch hier unterstützen wir Sie mit Anregungen, wie Sie die Übungen gut in den Alltag integrieren können. Denn je mehr geübt wird, desto schneller zeigen sich Fortschritte. Und das motiviert – Ihr Kind und auch Sie als Eltern!

Was ist eine Heilmittelverordnung?

Verordnung zur Logopädie

Die Heilmittelverordnung dient dazu, dass Ärzte ein oder mehrere Heilmittel verschreiben können. Je nach Diagnose sieht der behandelnde Arzt die Verordnung einer medizinischen Maßnahme im Bereich der Heilmittel vor. Die Bandbreite reicht von Physiotherapie und Ergotherapie über Logopädie und Frühförderung bis hin zu Podologie. Hat der Arzt ein solches Rezept ausgestellt, werden die Kosten für die Heilmitteltherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Voraussetzung ist, dass eine Heilmittelverordnung korrekt und vollständig ausgefüllt wurde.

Bitte fordern Sie bei Ihrem Arzt erst eine Verordnung nach Erhalt eines Termins bei uns an, denn die Verordnung ist nur 28 Tage lang gültig. Aufgrund von Wartezeiten bis Therapiebeginn kann es dazu führen, dass die Verordnung abläuft und diese erneut bestellt werden muss.

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