Logopädie auf Rezept: Kosten und Verordnung
Die Heilmittelverordnung ist ein ärztliches Rezept für therapeutische Behandlungen wie Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie. Wenn ein Arzt eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung diagnostiziert, kann er eine Verordnung für Logopädie ausstellen.
Mit diesem Rezept können Patienten eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, solange die Verordnung korrekt ausgefüllt ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Heilmittelverordnung für Logopädie kann von verschiedenen Fachärzten ausgestellt werden, darunter:
Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Verordnung notwendig ist, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder kontaktieren Sie uns direkt – wir beraten Sie gerne!
Die Kosten für Logopädie werden in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dabei gibt es Unterschiede je nach Alter des Patienten:
Bitte fordern Sie Ihre Verordnung erst an, nachdem Sie einen Termin bei uns erhalten haben! Eine logopädische Heilmittelverordnung ist nur 28 Tage gültig. Wird die Therapie in diesem Zeitraum nicht begonnen, verfällt das Rezept und muss erneut vom Arzt ausgestellt werden.
Haben Sie noch Fragen zur Logopädie oder zur Kostenübernahme? Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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